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AGB

KUNDENBETREUUNG

Anmeldung/Bestellung

Die Anmeldung zum Trailcamp Lenggries erfolgt über den Warenkorb auf der Website oder per E-Mail an info@querfeldzwei.de. Die Teilnehmeranzahl ist auf 16 Teilnehmer begrenzt. Die Anmeldung per E-Mail oder Online‐Anmeldung ist verbindlich, jedoch unter Vorbehalt (limitierte Teilnehmeranzahl). Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail inkl. Rechnung.

 

Campgebühren

Die Kursgebühren sind unmittelbar nach Rechnungserhalt und innerhalb von 2 Wochen auf das angegebene Konto zu begleichen.

 

Rücktritt

Der Rücktritt vom Trailcamp Lenggries ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich, jedoch wird bei Rücktritt ein Teil der bereits bezahlten Kursgebühren einbehalten, da im Vorfeld bereits Kosten für die Planung und Organisation entstehen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %, bei einem späteren Rücktritt der volle Betrag einbehalten. Sollte eine andere Person den Kursplatz einnehmen, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10 € einbehalten. Ein von querfeldwei gestellter Ersatzguide ist kein Grund für einen Rücktritt. Sollten bei der Stornierung der Unterkunft Stornogebühren anfallen, so sind diese durch den Teilnehmer in voller Höhe zu übernehmen, wenn die Absage nicht durch die Veranstalter zu vertreten ist. Eine Absage durch die Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen, wegen gesetzlicher Bestimmungen, dem Ausfall der Kursleitung oder mangelnder Beteiligung erfolgen. In diesen Fällen werden die Kursteilnehmer vom Veranstalter in Kenntnis gesetzt. Die bezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe rückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Querfeldzwei sind ausgeschlossen.

 

Vorzeitige Abreise, Ausschluss

Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers oder bei Ausschluss durch einen der CampleiterInnen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Campgebühr. Bewertung von Trails und Touren sowie die dafür nötigen technischen und konditionellen Anforderungen werden durch Querfeldzwei vorgenommen und dienen einer groben Orientierung. Äußere Umwelteinflüsse wie Schlechtwetter oder saisonale Abweichungen können hierbei nur bedingt nicht berücksichtigt werden (z. B. unerwartete Schneelage, Nässe, Temperatur, Bodenbeschaffenheit usw.).

 

Persönliche Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden

Die Kursteilnehmer werden in ihrem eigenen Interesse ausdrücklich gebeten, sich selbstkritisch einzuschätzen. Dabei ist stets zu bedenken, dass bei Selbstüberschätzung die Veranstaltung möglicherweise den eigenen Vorstellungen nicht gerecht wird und der Teilnehmer an seine körperlichen Grenzen kommt. Jeder Teilnehmer trägt durch eine realistische Selbsteinschätzung außerdem wesentlich zur erfolgreichen und sicheren Durchführung der Veranstaltung bei. Die CampleiterInnen sind berechtigt, ggf. einen Ausschluss einzelner Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszusprechen. Das Mindestalter für die Veranstaltungen beträgt 18 Jahre, wenn bei der Campausschreibung nicht anders vermerkt. Bei Minderjährigen wird die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt.

 

Gesundheit der Teilnehmenden

Das Trailcamp Lenggries wird von qualifizierten CampleiterInnen betreut und durchgeführt. Die Teilnehmenden erklären gegenüber Querfeldzwei, ausreichend gegen Unfälle versichert zu sein und keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, welche eine Campteilnahme ausschließen oder gefährden können. Vor Beginn eines Campes wird eine ärztliche Untersuchung empfohlen, insbesondere für Neu- und WiedereinsteigerInnen. Die Empfehlungen des Arztes sollten vor Beginn der Veranstaltung den CampleiterInnen mitgeteilt werden. Alle für das Camp tätigen Personen sind ermächtigt, während eines Kurses Entscheidungen zu treffen, um den geplanten Erfolg der Veranstaltung zu gewährleisten oder ggf. auf alternative Ziele und Inhalte abzuändern, um die Teilnehmenden vor möglichen Gefahren zu schützen.

 

Programmänderungen

Die ausgeschriebene Veranstaltung wird durch Querfeldzwei und die beauftragten CampleiterInnen gewissenhaft vorbereitet. Trotzdem können Witterungsverhältnisse, andere äußere Einflüsse oder die Gruppenzusammensetzung eine kurzfristige Programmänderung zur Folge haben. Dies ist kein Grund für eine Minderung der Campgebühr. Querfeldzwei hält sich Kurzfristige Änderungen sowie personelle Umbesetzungen vor.

 

Haftung

Bei Kursen und Veranstaltungen im Bereich Bergsport muss generell von einem erhöhtem Gefährdungspotential gegenüber Personen und Gegenstände ausgegangen werden. Die Teilnahme am Trailcamp Lenggries erfolgt auf eigenes Risiko, eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Die Haftung durch Querfeldzwei bzw. durch beauftragte CampleiterInnen ist durch den Gesetzgeber beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der CampleiterInnen zurückzuführen sind. Bei Schäden oder Verletzungen besteht generell kein Anspruch auf Haftung durch den Veranstalter, Organisatoren, Sponsoren, Wegbesitzer oder Grundstückseigentümer. Die Campteilnehmer haben zur Kenntnis zu nehmen, dass eine angemessenen Ausrüstung inkl. Flüssigkeitsvolumen und

Nahrung vorschreibt. Entspricht die Ausrüstung des Teilnehmenden nicht den Angaben der CampleiterInnen, so nimmt der Teilnehmende auf eigene Gefahr an dieser und weiteren Trailrunning Einheiten teil.

 

Datenerhebung und -erfassung

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung der Veranstaltung sowie der allgemeinen Kommunikation verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§28 Bundesdatenschutzgesetz). Die Teilnehmenden willigen ein, mit der Anmeldung zum Trailcamp Lenggries der Speicherung seiner Daten zu diesem Zweck ein.

 

Rechte am Bild- & Video-Material

Mit deiner Anmeldung zum Trailcamp Lenggries wird automatisch das Einverständnis zur Nutzung vom Bild- und Video-Material gegeben. Ein Widerspruch muss schriftlich vor Beginn der Veranstaltung an die Veranstalter vorgelegt werden.

 

Wertsachen

Es wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertsachen oder größere Geldbeträge mitzuführen. Bei Verlust oder Beschädigung ist eine Haftung ausgeschlossen.

 

Höhere Gewalt

Wird es Wettertechnisch auf Grund von höherer Gewalt unmöglich zu Laufen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische

Vertragsparteien unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts (CISG) Anwendung. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen Traunstein.

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